Destinations Health - Bäder | Thermen | SPAs | Kuren | MedicalWellness | Thalasso | Ayurveda
Startseite
Impressum
Kontakt
Bäder | Thermen | SPAs | Wellness | Kuren | MedicalWellness | Thalasso | Ayurveda

Impressum

Media4Travel UG & Co. KG (haftungsbeschränkt)
An der Maulschelle 8
D - 95213 Münchberg
Deutschland

Telefon: 0 92 51 / 43 72 78 80
Telefax: 0 92 51 / 43 72 78 99
eMail: info[at]wellness-gesundheitsreisen.de

Zuständiges Finanzamt:
Finanzamt Hof
St.-Nr.: 223/168/52207
USt-IDNr.: DE269235793

Handelsregister Hof
HRA4286

Gewerbeanmeldung erfolgte am 17.09.2003
ausgestellt von VG Untersteinach


Wir danken den Fotografen von fotolia.com, die uns einige Fotos zur Verfügung gestellt haben. (Teaser im Punkt Anwendungen & im Punkt Lifestyle & Geheimtipps: Foto:© Andrejs Pidjass/fotolia.  Teaser im Punkt Gutschein: Foto: © konradbak/fotolia.  Foto unter dem Punkt Kliniken: © Iryna Shpulak/fotolia.

Verantwortlicher im Sinne des Presserechts im Sinne §7a GjS und §8 Abs.4 MDStV ist Oliver Kewel. Nach §28 Abs.3 Bundesdatenschutzgesetz wird der Nutzung oder Übermittlung unserer Daten für Werbezwecke oder für die Markt- und Meinungsforschung widersprochen.

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Auf dieser Homepage sind Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt: Der Betreiber dieser Seite erklärt ausdrücklich, daß er keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten dieser Internetpräsenz und macht sich diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf seiner Internetpräsenz angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die bei ihm angemeldeten Banner und Links führen.

Hinweise

Alle Leistungs- und Preisangaben basieren auf den Meldungen der jeweiligen
Leistungsträger (Hotels, Thermen etc). Da die Buchungsbestätigungen jeweils
direkt durch die gebuchten Hotels (Anbieter) erfolgen, gelten
deren Geschäftsbedingungen als vereinbart.

Zahlungen erfolgen ausschließlich in den Hotels vor Ort, entsprechend den Geschäftsbedingungen dieser Anbieter.

Aus eventuell unrichtigen Angaben oder nicht erfüllten Leistungszusagen des
jeweiligen Leistungsträgers / Anbieters kann keine Schadensersatzpflicht
gegenüber der Verlagsgruppe Media4Travel UG & Co. KG abgeleitet werden. Reklamationen sind sofort beim jeweiligen Anbieter vorzutragen.

Konzeption, Management, Design und Realisierung

inpublica, Oliver Hader
inpublica, Alexander Volkmar

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen & Fremdbeilagen bei der verlagsgruppe Media4Travel UG & Co.KG, An der Maulschelle 8, 95213 Münchberg

Ziffer 1 „Anzeigenvertrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Interessenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

Ziffer 2 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen

Ziffer 3 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

Ziffer 4 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen zum vom Verlag benannten Anzeigenschluss (üblicherweise in den Mediadaten abgedruckt) beim Verlag eingehen, so dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.

Ziffer 5 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge  auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses  und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages bzw. der Schriftleitung abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Abnahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Verlag den Schaden zu ersetzen, der diesem infolge der Veröffentlichung von Anzeigen bzw. Verbreitung von Beilagen entsteht, die gegen Gesetz oder behördliche Bestimmungen verstoßen. Der Auftraggeber hat den Verlag ferner von allen Schadensersatzansprüchen auf Aufforderung freizustellen, die Dritte wegen des Inhalts oder der Gestaltung der Anzeige geltend machen. Kündigungsfrist eines Anzeigenauftrages ist 14 Tage nach Auftragsunterzeichnung (Datum). Danach ist die Stornierung eines Anzeigenauftrages nur nach Zahlung von Schadensersatz möglich. Dieser  Kann je nach Zeitpunkt zum Erscheinungstermin bis 100 % des Anzeigenpreises betragen. Für mehrjährige Anzeigenverträge gelten folgende Kündigungsfristen und Schadensersatzstaffelungen: 9 Monate vor Erscheinen der neuen Ausgabe 50 % des Anzeigenpreises der Gesamtlaufzeit. 8 Monate vor Erscheinen der neuen Ausgabe 70 % des Anzeigenpreises der Gesamtlaufzeit. 7 Monate vor Erscheinen der neuen Ausgabe  80 % des Anzeigenpreises der Gesamtlaufzeit. Kürzer als 6 Monate vor Erscheinen der neuen Ausgabe 100 % des Anzeigenpreises der Gesamtlaufzeit

Ziffer 6 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen (siehe Mediadaten) oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für die ordnungsgemäße Lieferung deutscher Texte trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Übersetzungen werden vom Verlag gegen Berechnung einer Bearbeitungsgebühr vorgenommen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

Ziffer 7 Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel der Ausführung des Auftrags spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung bzw. Verbreitung schriftlich anzuzeigen. Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen sowie weiteren telefonischen Absprachen übernimmt der Verlag keine Gewähr für Übermittlungsfehler. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Teil übliche Druckqualität nach Maßgabe der durch eine etwaige Druckvorlage gegebenen Möglichkeiten.  Wird eine Anzeige fehlerhaft veröffentlicht, hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf eine Ersatzanzeige. Schadensersatzansprüche mit Ausnahme von Ansprüchen aus Schäden aus von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sind ausgeschlossen, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen leichte Fahrlässigkeit zur Last fallen, es sei denn, es handelt sich um vorhersehbare, typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; nicht ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

Ziffer 8 Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

Ziffer 9 Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

Ziffer 10 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten und gegenüber Unternehmern in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

Ziffer 11 Der Verlag liefert mit der Rechnung einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

Ziffer 12 Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen  sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

Ziffer 13 Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate
nach Ablauf des Auftrages.

Ziffer 14 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Hof. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Kulmbach vereinbart.

Media 4 Travel UG & Co.KG | An der Maulschelle 8 | 95213 Münchberg
Verlag | Direktmarketing | IT-Solutions
handmade by inpublica